S T A T U T E N
1. Name, Sitz und Zweck
1.1. Der Schachklub Glarus ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB und hat seinen Sitz
in Glarus.
1.2. Der Schachklub Glarus bezweckt den Zusammenschluss von Schachfreunden zur gemeinsamen Pflege, Hegung und Verbreitung des Schachspiels.
1.3. Der Schachklub Glarus ist politisch und konfessionell neutral.
1.4. Der Schachklub Glarus ist eine Sektion des Schweizerischen Schachbundes (SSB).
2. Mitgliedschaft
2.1. Der Schachklub Glarus besteht aus:
- Aktivmitgliedern
- Juniorenmitgliedern
- Schülermitgliedern
- Familienmitgliedern
- Doppelmitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- Freimitgliedern
- Passivmitgliedern
2.2. Als Aktivmitglied wird aufgenommen, wer das 20. Altersjahr zurückgelegt hat.
2.3. Als Juniorenmitglied wird aufgenommen, wer im abgelaufenen Kalenderjahr das 16. Altersjahr zurückgelegt hat. Es tritt im Kalenderjahr nach dem Erreichen des 20. Altersjahres automatisch zu
den Aktivmitgliedern über.
2.4. Als Schülermitglied wird aufgenommen, wer das Juniorenalter noch nicht erreicht hat. Bei Erreichen des Juniorenalters tritt es automatisch zu diesen über.
2.5. Als Familienmitglied können Angehörige eines im gleichen Haushalt lebenden Aktivmitglieds aufgenommen werden.
2.6. Als Doppelmitglied wird aufgenommen, wer Mitglied einer anderen Sektion des Schweizerischen Schachbundes (SSB) ist und diese Mitgliedschaft beim Eintritt in den Schachklub Glarus beibehält.
SSB-Mitgliedschaft kann bestehen durch den Schachklub Glarus oder die andere Sektion.
2.7. Zum Ehrenmitglied kann durch Beschluss der Hauptversammlung ein Mitglied ernannt werden, das sich um das Gedeihen des Schachklubs Glarus grosse Verdienste erworben hat.
2.8. Zum Freimitglied wird automatisch jedes Aktivmitglied, Familienmitglied oder Doppelmitglied, welches 30 Jahre dem Schachklub Glarus als Aktivmitglied angehört hat.
2.9. Als Passivmitglied wird aufgenommen, wer die Ziele des Schachklubs Glarus durch Entrichtung eines von der Hauptversammlung bestimmten, minimalen Jahresbeitrages unterstützt, aber nicht als
Aktivmitglied des Vereins aufgenommen werden möchte.
3. Rechte und Pflichten
3.1. Alle Mitgliederkategorien ausser den Passivmitgliedern sind stimm- und wahlfähig.
3.2. Ehren- und Freimitglieder sind von der Entrichtung des Vereins-Jahresbeitrages befreit.
4. Aufnahme, Austritt und Ausschluss
4.1. Die Anmeldung zum Beitritt ist an den Präsidenten oder ein Vorstandsmitglied zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4.2. Der Austritt hat schriftlich an den Präsidenten zu erfolgen. Er hat grundsätzlich auf das Ende des Kalenderjahres zu erfolgen, wobei der Vorstand in begründeten Fällen einen sofortigen
Austritt unter Beachtung der finanziellen Verpflichtungen bewilligen kann.
4.3. Wer seinen finanziellen Verpflichtungen trotz wiederholter Mahnung nicht nachkommt, kann durch einen Vorstandsbeschluss aus dem Klub ausgeschlossen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert
30 Tagen zuhanden der nächsten Hauptversammlung Einspruch erhoben werden.
4.4. Die Hauptversammlung kann in begründeten Fällen ein Mitglied aus dem Klub ausschliessen. Hierfür ist bei geheimer Abstimmung eine Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
5. Finanzen
5.1. Die Jahresbeiträge werden alljährlich von der Hauptversammlung festgelegt.
5.2. Für Eintritte während des Vereinsjahres gelten betreffend der Höhe des anteilmässigen Jahresbeitrages analoge Bestimmungen zum SSB.
5.3. Für die Verpflichtungen des Vereins haftet lediglich das Vereinsvermögen. Jegliche Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.
6. Organisation
6.1. Die Organe des Vereins sind:
- die Hauptversammlung
- der Vorstand
- die Turnierkommission (TK)
- die Revisoren
6.2. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen und soll jeweils im ersten Quartal des Jahres stattfinden. Ausserordentliche Hauptversammlungen werden einberufen auf Verlangen des
Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich an den Präsidenten zu richten und hat den Verhandlungsgegenstand zu
nennen.
Die Einladung zur Hauptversammlung muss mindestens 20 Tage im voraus den Mitgliedern zugestellt werden.
In der Kompetenz der Hauptversammlung sind:
- Entgegennahme und Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
- Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte des Präsidenten, des
Turnierleiters und des Materialverwalters.
- Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts
- Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Jahresbeiträge
- Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder, der Turnierkommission und der Revisoren. - Ausschluss von Mitgliedern
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Statutenänderungen
- Auflösung des Vereins gemäss Art. 8.2. der Statuten.
Es steht jedem Mitglied zu, einen Antrag zu stellen. Anträge, welche bis Ende des Kalenderjahres schriftlich beim Präsidenten eingereicht worden sind, müssen traktandiert werden. Über die
Behandlung von Anträgen an der Versammlung selbst entscheidet der Präsident.
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich in offener Abstimmung, sofern nicht mindestens von einem
Fünftel der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangt wird oder dies durch die Statuten vorgesehen ist.
6.3. Der Vorstand besteht aus maximal neun Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, so oft dies erforderlich ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- Einberufung und Vorbereitung der Hauptversammlungen
- Aufnahme von Mitgliedern
- Überwachung der Einhaltung der Statuten und von Reglementen
- Erledigung aller Geschäfte, die nicht einem anderen Organ übertragen sind
Die rechtsgültige Unterschrift für den Schachklub Glarus führen der Präsident oder Vizepräsident zusammen mit dem Aktuar oder dem Kassier.
6.4. Die Turnierkommission (TK) besteht aus dem Turnierleiter und zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.
Der Turnierleiter ist von Amtes wegen Mitglied des Vorstandes.
Die Turnierkommission konstituiert sich selbst
Die Aufgaben der Turnierkommission umfassen:
- Durchführung des Tätigkeitsprogrammes - Ausarbeitung und Überwachung technischer Reglemente
- führen der klubinternen Führungsliste
- Überwachung und Anwendung der Spielregeln
- Rekursinstanz bei Streitfällen und gegen Entscheide des Turnierleiters, wobei Mitglieder in eigener Sache in den Ausstand zu treten haben.
6.5. Die beiden Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der ordentlichen Hauptversammlung schriftlich Bericht.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.
7. Spielregeln
7.1 Grundsätzlich gelten die Spielregeln des Schweizerischen Schachbundes (SSB).
7.2. Für den internen Spielbetrieb des Schachklubs Glarus gilt das Turnierreglement des Schachklubs Glarus.
8. Statutenänderungen und Auflösung des Vereins
8.1. Für Statutenänderungen ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich.
8.2. Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der
abgegebenen Stimmern erforderlich.
8.3. Die die Auflösung des Vereins bestimmende Hauptversammlung entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens und des Spielmaterials abschliessend.
9. Übergangsbestimmungen
9.1. Diese Statuten ersetzen diejenigen aus dem Jahre 1995.
9.2. Diese Statuten treten auf den 1. April 2006 in Kraft.
Glarus, 31. März 2006
Namens des Vorstandes:
Der Präsident Die Aktuarin
Fritz Bolliger Jeanne Reynvaan
T U R N I E R R E G L E M E N T
1. Allgemeines Reglement
1.1. Das Turnier um die Klubmeisterschaft wird in Glarus durchgeführt.
1.2. Es umfasst in der Regel einrundige Turniere in Stärkeklassen wie folgt:
1.2.1. Gruppe M: 10-12 Spieler (Klubmeisterschaft, Wanderpreis)
1.2.2. Gruppe A: X Spieler (Aufstieg in Gruppe M)
1.2.3. Gruppe B: X Spieler (Aufstieg in Gruppe A)
1.3. Teilnahmeberechtigt sind alle Klubmitglieder. In der Gruppe B sind auch
Gönner und Nichtmitglieder teilnahmeberechtigt.
1.4. In allen Gruppen wird der Durchführungsmodus von der Turnierkommission
bestimmt. Falls es die Teilnehmerzahl zulässt, kann die Klubmeisterschaft
auch nach einem zu bestimmenden Modus in einer Kategorie durchgeführt
werden.
1.5. Der Besuch der Schachabende an den festgesetzten Rundendaten ist
obligatorisch. Turnierabende beginnen um 19.45 h, Turnierpartien spätestens
um 20.00 h. Wenn ein Spieler verhindert ist, muss er seinen Gegner über
seine Abwesenheit informieren. Unterlässt er eine Benachrichtigung bis zum
Spielabend um 20.15 h, so kann dies Partieverlust zur Folge haben, wenn
sein Gegner darauf insistiert.
1.6. In Anlehnung an dieses Reglement können weitere Turniere durchgeführt
werden, z. B. Sommerturnier in Glarus, Turniere örtlicher Gruppen des
Schachklubs Glarus.
1.7. Alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fragen und jede
Meinungsverschiedenheit, die aus der Auslegung des Reglementes entstehen
könnte, werden dem Entscheid der Turnierkommission unterbreitet. Ihr Urteil
ist endgültig. Mitglieder der TK haben in eigener Sache in den Ausstand zu
treten und werden durch Mitglieder des Vorstandes ersetzt.
2. Turnierordnung
2.1. Es gelten die Regeln des Weltschachbundes (FIDE), des schweizerischen
Schachbundes (SSB) und, wo eigene Reglemente bestehen, des
Schachklubs Glarus. In Streitfällen, die durch Auslegung oder Widersprüche
dieser Reglemente entstehen, entscheidet die Turnierkommission.
2.2. Alle Partien müssen mit der Uhr gespielt und vollständig notiert werden. Die
Bedenkzeit beträgt:
40 Züge in 90 Minuten, nachher 60 Minuten für die Beendigung der Partie.
Spielabbruch nach Zeitkontrolle.
2.3. Über den Anzug entscheidet das Los, bzw. die zu Beginn erstellte
Paarungstabelle.
2.4. Bei Punktgleichheit erfolgt die Rangbestimmung der Spieler in allen Gruppen:
2.4.1. nach System Sonneborn-Berger bei ein- und zweirundigen Turnieren
2.4.2. nach System Buchholz bei Turnieren nach Schweizer System sowie bei 3/4-
und 1 1/2-rundigen Turnieren.
2.5. Bei Punktgleichheit im ersten Rang aller Gruppen entscheidet über die
Rangfolge:
2.5.1. ein Stichkampf von zwei Partien bzw. ein Stichturnier. Endet der Stichkampf
bzw. das Stichturnier erneut unentschieden bzw. verbleiben aus einem
Stichturnier erneut Spieler punktgleich im ersten Rang, so entscheidet
2.5.2. die Punktzahl nach Wertungssystem gemäss Art. 2.4. der Klubmeisterschaft.
2.6. Der Sieger der Gruppe M ist Klubmeister und erhält den Wanderbecher für ein
Jahr. Wer ihn dreimal in Folge oder insgesamt fünfmal erobert hat, darf ihn
zu Eigentum behalten.
2.7. Über die Zulassung zu den einzelnen Gruppen entscheidet nur die TK
aufgrund der klubinternen Führungsliste. Aufstieg und Abstieg in allen
Gruppen werden durch die erzielte klubinternen Führungszahl bzw. die
Rangfolge in der klubinternen Führungsliste geregelt.
2.8. Zur Klubmeisterschaft in der Gruppe M sind Spieler mit den 10 höchsten
Führungszahlen in der Reihenfolge der Führungsliste teilnahmeberechtigt
(Ränge 1 - 10 der angemeldeten Spieler). Der Sieger der Gruppe A des
Vorjahres ist in jedem Fall in der Gruppe M spielberechtigt.
2.9. Für die Gruppe A sind Spieler qualifiziert, die einerseits eine Führungszahl
von mindestens 1400 Punkten aufweisen, andererseits aber nicht in Gruppe M
teilnahmeberechtigt sind. Der Sieger der Gruppe B des Vorjahres ist in jedem
Fall in der Gruppe A spielberechtigt. Der Sieger der Gruppe A erhält eine
Führungszahl von 1700 Punkten, auch wenn diese auf Grund der
Turnierwertung nicht erreicht wird.
2.10. Für Gruppe B sind Spieler qualifiziert, die Führungszahlen bis zu 1399 Punkte
aufweisen. Der Sieger der Gruppe B erhält eine Führungszahl von 1500
Punkten, auch wenn diese aufgrund der Turnierwertung nicht erreicht wird.
2.11. Neu zugezogenen Mitgliedern wird von der TK erstmals eine Führungszahl
zuerkannt, die ungefähr der Spielstärke entspricht. Besitzt das Neumitglied
eine SSB-Führungszahl, wird diese übernommen.
3. Die Führungsliste
3.1. Jährlich zweimal erstellt die TK die Führungsliste, und zwar jeweils auf 1. April
und 1. September jedes Jahres, d. h. einmal vor Beginn der Cup- und
Sommerwettbewerbe, aber nach Abschluss der Klubmeisterschaft, und einmal
vor Beginn der neuen Klubmeisterschaft.
3.2. Die Führungsliste umfasst alle aktiven Mitglieder des Schachklubs Glarus.
Jeder Spieler erhält eine Führungszahl, die in einem bestimmten Verhältnis
die Punktzahl der letzten Berechnungsperiode und die in der laufenden
Berechnungsperiode aufgrund seiner Turnierresultate erzielte Wertung
berücksichtigt.
3.3. Die Führungszahlen sind messbar an folgenden Durchschnittswerten:
2700 P. Weltmeister, WM-Kandidaten
2535 P. Grossmeister
2415 P. Internationale Meister, Schweizer Meister
2275 P. Meisterkandidaten 2200 - P.
2115 P. Meisterklasse 2030 - 2199 P.
1935 P. Hauptturnier I 1840 - 2029 P.
1735 P. Hauptturnier II 1630 - 1839 P.
Gruppe M 1630
- ... P.
1515 P. Hauptturnier III - 1629 P.
Gruppe A
1400 - 1629 P.
Gruppe
B - 1399 P.
3.4. Die Berechnung der Halbjahreswertung geht wie folgt vor sich:
Es wird die mittlere Führungszahl aller Gegner ausgerechnet, wobei
Unterschiede von mehr als 400 Punkten zwischen den Führungszahlen zweier
Gegner auf 400 Punkte (je vom Spieler aus betrachtet) reduziert werden. Der
Erfolg in Prozenten ergibt sich aus der Division der eroberten Punkte mit der
Anzahl der gespielten Partien (z. B. 3 ½ Punkte aus 5 Partien = 70 %).
3.5. Die Formel für die Halbjahreswertung lautet:
W = M+8*(E-50)
3.6. Die Berechnung der neuen Führungszahl wird nach folgender Formel
vorgenommen (Ausnahme in Art. 2.11.):
F = (20A+a*w)/(20+a)
F = neue Führungszahl
A = alte Führungszahl
W = Wertung für Periode
M = Gegnermittel
a = Anzahl Partien
E = Erfolgsprozente
3.7. Obligatorisch werden gewertet: Klubmeisterschaft, Cupturnier, SEM, SMM,
TC, CS, Stichkämpfe zu den genannten Wettkämpfen.
3.8. Auf Beschluss der TK können gewertet werden: Sommerturnier in Glarus,
Turniere örtlicher Schachgruppen, weitere Wettbewerbe auf lokaler, regionaler
oder nationaler Ebene, die den Anforderungen gemäss Art. 3.9. entsprechen.
3.9. Alle wertbaren Partien müssen unter Zeitkontrolle mit normaler Bedenkzeit
gespielt werden. Forfaitpartien, Blitz- und Stundenturniere werden nicht
gewertet.
4. Schlussbestimmungen
4.1. Dieses Reglement ist für alle Streitfälle, die den Spielbetrieb im Schachklub
Glarus betreffen, massgebend.
4.2. Die Turnierkommission ist befugt, weitere Reglemente für spezielle Anlässe zu
erlassen.
4.3. Dieses Reglement wurde von der Turnierkommission im Februar 2005 in
dieser Form genehmigt und auf den 1. März 2005 in Kraft gesetzt. Es
ersetzt das Reglement aus dem Jahre 1990.
Glarus, Februar 2005
Die Turnierkommission (TK):
Oswald Bürgi, Turnierleiter
Jacques Jenny, Mitglied der TK
Werner Weibel, Mitglied der TK